Wir als Lohnsteuerhilfeverein erbringen ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein erhalten Sie folgende Leistungen:
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berechnen für Sie die voraussichtliche Einkommensteuererstattung oder -nachzahlung sowie ggf. die Ihnen zustehende Arbeitnehmersparzulage.
- Wir stellen Anträge und führen den gesamten Schriftwechsel mit den Finanzämtern.
- Wir überprüfen eingehende Bescheide für Sie.
- Wir reichen Rechtsbehelfe beim Finanzamt und ggf. Klage beim Finanzgericht ein.
Und das alles für einen günstigen und sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag!